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1.
Wie stehen die Chancen, dass ich eine Verringerung meiner Strafe auf ein Bußgeld ohne Punkteeintrag bekomme?
Durch ein taktisches Vorgehen lässt sich dieses Ziel oftmals erreichen. Insbesondere, wenn die Überschreitung nur geringfügig im punktebewehrten Bereich liegt, stehen die Chancen gut.
2.
Wie lange dauert mein Bußgeldverfahren, wenn dagegen vorgegangen wird?
Es wird in jedem Fall versucht, eine unkomplizierte und schnelle Klärung Ihrer Angelegenheit zu erzielen. Die Dauer ist größtenteils davon abhängig, wie schnell die zuständige Behörde bzw. das Gericht arbeitet, und in welchem Stadium die Angelegenheit zum Abschluss gebracht werden kann. Eine genaue Prognose ist zwar unrealistisch, weil die Verfahren sich unterschiedlich entwickeln, bei einer schnellen Erledigung können Sie aber mit etwa vier bis acht Wochen rechnen. Im Zweifel arbeitet die Zeit eher für als gegen Sie, z.B. im Hinblick auf eine Verjährung oder Fahrverbot.
3.
Ich bin beruflich zwingend auf meinen Führerschein angewiesen. Lässt sich das von der Behörde angeordnete Fahrverbot vermeiden?
Die Voraussetzungen für ein Absehen vom Fahrverbot sind streng. Wir nutzen jede Chance, um die Strafe zu vermindern.
4.
Besteht für mich ein Kostenrisiko, wenn ich den Bußgeldbescheid von Ihnen überprüfen lasse?
Sofern Sie rechtschutzversichert sind und dies in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten ist, besteht grundsätzlich kein Kostenrisiko. Die Kostendeckungsanfrage stellen wir auch gerne für Sie. Sie können sich also ohne jegliches Kostenrisiko an uns wenden.
5.
Muss ich den Fragebogen ausfüllen und an die Behörde zurücksenden?
Lassen sie uns den Anhörungs- und Fragebogen einfach zukommen. Wir kümmern uns um die Beantwortung und alle weiteren Schritte.
6.
Wie wird weiter verfahren, wenn gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird?
Die Ermittlungsakte wird von uns ausgewertet und die Erfolgsaussichten entsprechend eingeschätzt. Anschließend erklären wir Ihnen fallspezifisch die optimale Vorgehensweise.
7.
Wo kann ich meinen aktuellen Punktestand erfahren?
Ihren aktuellen Punktestand im Fahreignungsregister können Sie mit einem entsprechenden Formular auf dem Postweg oder aber auch online beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfragen. Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Falles kümmern wir uns gern darum.
8.
Ich habe einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten. Wann muss ich den Führerschein abgeben?
Das hängt davon ab, ob Ihnen die 4-Monats-Frist eingeräumt wird oder nicht. Am besten lassen Sie uns den Bescheid zukommen (Fristen beachten!) und wir kümmern uns darum. Falls gewünscht, können wir das Fahrverbot durch entsprechende prozessuale Mittel auch in einen für Sie günstigen Zeitraum ziehen.
9.
Ich habe weitere Fragen.
Ihre weiteren Fragen beantworten wir gerne ausführlich und fallspezifisch in einem Gespräch mit Ihnen.
Anhand der von Ihnen angegebenen Informationen nutzen Sie zurzeit keine Rechtschutzversicherung. Wir können auf Grund der fehlenden Rechtschutzversicherung keine für Sie kostenlose Erstberatung anbieten. Die anfallenden Kosten für eine Rechtsberatung und weitere rechtliche Schritte müssen in diesem Fall von Ihnen getragen werden.
Wenn Sie mit der Übernahme der Kosten einverstanden sind, stehen wir Ihnen selbstverständlich für eine Erstberatung zur Verfügung, in der wir die im weiteren Verlauf eines Rechtstreits möglicherweise anfallenden Kosten mit Ihnen im Vorfeld besprechen.
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Wie stehen die Chancen, dass ich eine Verringerung meiner Strafe auf ein Bußgeld ohne Punkteeintrag bekomme?
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2.
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Alkohol:
Bitte nennen Sie den gemessenen
Promille-Wert
und/oder den
Atemalkoholwert
.
Drogen / andere berauschende Mittel:
Bitte nennen Sie die
Art
der Drogen und den
Wirkstoffgehalt
.
0
3. Wie lange besitzen Sie schon Ihren Führerschein?
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2.
Wie lange dauert mein Bußgeldverfahren, wenn dagegen vorgegangen wird?
Es wird in jedem Fall versucht, eine unkomplizierte und schnelle Klärung Ihrer Angelegenheit zu erzielen. Die Dauer ist größtenteils davon abhängig, wie schnell die zuständige Behörde bzw. das Gericht arbeitet, und in welchem Stadium die Angelegenheit zum Abschluss gebracht werden kann. Eine genaue Prognose ist zwar unrealistisch, weil die Verfahren sich unterschiedlich entwickeln, bei einer schnellen Erledigung können Sie aber mit etwa vier bis acht Wochen rechnen. Im Zweifel arbeitet die Zeit eher für als gegen Sie, z.B. im Hinblick auf eine Verjährung oder Fahrverbot.
3.
Ich bin beruflich zwingend auf meinen Führerschein angewiesen. Lässt sich das von der Behörde angeordnete Fahrverbot vermeiden?
Die Voraussetzungen für ein Absehen vom Fahrverbot sind streng. Wir nutzen jede Chance, um die Strafe zu vermindern.
4.
Besteht für mich ein Kostenrisiko, wenn ich den Bußgeldbescheid von Ihnen überprüfen lasse?
Sofern Sie rechtschutzversichert sind und dies in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten ist, besteht grundsätzlich kein Kostenrisiko. Die Kostendeckungsanfrage stellen wir auch gerne für Sie. Sie können sich also ohne jegliches Kostenrisiko an uns wenden.
5.
Muss ich den Fragebogen ausfüllen und an die Behörde zurücksenden?
Lassen sie uns den Anhörungs- und Fragebogen einfach zukommen. Wir kümmern uns um die Beantwortung und alle weiteren Schritte.
6.
Wie wird weiter verfahren, wenn gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird?
Die Ermittlungsakte wird von uns ausgewertet und die Erfolgsaussichten entsprechend eingeschätzt. Anschließend erklären wir Ihnen fallspezifisch die optimale Vorgehensweise.
7.
Wo kann ich meinen aktuellen Punktestand erfahren?
Ihren aktuellen Punktestand im Fahreignungsregister können Sie mit einem entsprechenden Formular auf dem Postweg oder aber auch online beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfragen. Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Falles kümmern wir uns gern darum.
8.
Ich habe einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten. Wann muss ich den Führerschein abgeben?
Das hängt davon ab, ob Ihnen die 4-Monats-Frist eingeräumt wird oder nicht. Am besten lassen Sie uns den Bescheid zukommen (Fristen beachten!) und wir kümmern uns darum. Falls gewünscht, können wir das Fahrverbot durch entsprechende prozessuale Mittel auch in einen für Sie günstigen Zeitraum ziehen.
9.
Ich habe weitere Fragen.
Ihre weiteren Fragen beantworten wir gerne ausführlich und fallspezifisch in einem Gespräch mit Ihnen.
Anhand der von Ihnen angegebenen Informationen nutzen Sie zurzeit keine Rechtschutzversicherung. Wir können auf Grund der fehlenden Rechtschutzversicherung keine für Sie kostenlose Erstberatung anbieten. Die anfallenden Kosten für eine Rechtsberatung und weitere rechtliche Schritte müssen in diesem Fall von Ihnen getragen werden.
Wenn Sie mit der Übernahme der Kosten einverstanden sind, stehen wir Ihnen selbstverständlich für eine Erstberatung zur Verfügung, in der wir die im weiteren Verlauf eines Rechtstreits möglicherweise anfallenden Kosten mit Ihnen im Vorfeld besprechen.
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Kanzlei Ferlings, Cramer & Kollegen
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